Nachhaltigkeitsprüfung für Gesetze und Verordnungen
Die im Jahre 2016 verabschiedete erste Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen wurde mit Kabinettsbeschluss vom 22. September 2020 überarbeitet und weiterentwickelt. In der Strategie wird dargestellt, wie Nachhaltigkeit als Leitprinzip in der Landespolitik verankert werden soll. Dabei werden ökologische Verantwortung und ökonomische Vernunft eng mit sozialer Gerechtigkeit verknüpft.
Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Nachhaltigkeitsprüfung für Gesetze und Verordnungen, die sich an den Zielen dieser Strategie orientiert. Auf Grundlage des § 2 Absatz 2 Satz 1 und des § 38 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) sollen die Auswirkungen eines jeden Gesetzes- und Verordnungsentwurfes auf die nachhaltige Entwicklung geprüft werden. Die Prüfungsergebnisse sind im Gesetzesvorblatt und in der Gesetzesbegründung darzustellen und können damit auch zum Diskussionspunkt im parlamentarischen Verfahren werden. Wie die Nachhaltigkeitsprüfung zu erfolgen hat, ist in der Anlage 6 der GGO, dem Leitfaden „Rechtsetzung in Nordrhein-Westfalen“ dargestellt, insbes. im Punkt 4.7. Nachhaltigkeitsprüfung.
Prüfungsmaßstab sind die sogenannten Nachhaltigkeitspostulate der Nachhaltigkeitsstrategie mit den ihnen zugeordneten Zielen und Indikatoren.
Ein Leitfaden des Umweltministeriums stellt dar, wie bei der Nachhaltigkeitsprüfung vorgegangen werden kann.