SDG 1

Aktionsprogramm "Hilfen in Wohnungsnotfällen"

NRW2030 bedeutet eine nachhaltige Perspektive für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen. Dafür braucht es gesellschaftlichen Zusammenhalt und die gemeinschaftliche Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. 2019 waren in Nordrhein-Westfalen fast 50.000 Menschen wohnungslos gemeldet. Mit dem Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ steuert Nordrhein-Westfalen bereits seit 1996 gegen und bezuschusst als einziges Bundesland Wohnungslosenprojekte mit Landesmitteln in Höhe von einer Million Euro im Jahr. 

Logo der Landesinitiative "Endlich ein Zuhause!"

Soziale Träger können sich bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe von fachkundiger Seite beraten lassen und Förderungen beantragen. Eine Übersicht über alle seit 2009 aus dem Aktionsprogramm geförderten Projekte kann auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingesehen werden. 

2018 wurden die Fördermittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen zusätzlich um 750.000 Euro zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von wohnungslosen Menschen aufgestockt, sowie um 100.000 Euro für Kältehilfen.  

Mit der 2019 gestarteten Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ stellt die Landesregierung insgesamt 7,1 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung.