Armutsbekämpfung

SDG 1

Armut ist ein stetiger Bestandteil der Menschheitsgeschichte. Kommen Menschen durch die ungleiche Verteilung von Gütern, Geld, Rechten, Fertigkeiten, Wissen etc. in eine dauerhafte Notlage, spricht man von Armut.

Rote Zeichnung von Menschen verschiedener Generationen, die sich an den Händen halten.

Nach Schätzungen der Weltbank lebten im Jahr 2015 weltweit 700 Millionen Menschen in absoluter Armut.

Die absolute Armut ist nach der Definition der Weltbank erreicht, wenn die Betroffenen weniger als 1,90 US-Dollar am Tag zum Leben zur Verfügung haben. Bestimmte Bevölkerungsgruppen sind überproportional von Armut betroffen. Dazu gehören Frauen und Kinder, Ältere, Menschen mit Behinderungen und Indigene. Sie leiden besonders unter den Folgen der Armut. Insbesondere in den Entwicklungsländern geht es bei der Armutsdiskussion um den existenziellen Mangel an lebensnotwendigen Nahrungsmitteln für die Menschen und somit um ihr Überleben.

In den Industrie- und Schwellenländern hingegen geht es nicht allein um das materielle Überleben der Armen, sondern vielmehr um deren Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben. Aus Perspektive eines wirtschaftlich hoch entwickelten Landes wie Deutschland muss eher die Verteilung von Einkommen und Vermögen innerhalb der Gesellschaft in den Blick genommen werden. Absolute Armut kann über gut funktionierende Mindestsicherungssysteme vermieden werden. Relative Armut hingegen beschreibt die Armutsgefährdung und äußert sich durch eingeschränkte Möglichkeiten der materiellen, gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe und somit fehlende Grundlagen für ein menschenwürdiges Leben.

Im Jahr 2019 galt jede sechste Person in Deutschland als armutsgefährdet. Ohne die umverteilende Wirkung von Sozialleistungen wäre sogar knapp jede vierte Person in Deutschland armutsgefährdet. Überdurchschnittlich häufig sind Erwerbslose betroffen. Ebenso besteht bei Alleinerziehenden und bei Personen ohne Schulabschluss ein auffällig hohes Armutsrisiko.

Die Bekämpfung von Armut kann nicht isoliert erfolgen, sondern hängt auch von Erfolgen etwa in der Bildungs-, Gleichstellungs-, Familien-, Gesundheits-, Wohn-, Infrastruktur-, Wirtschafts-, Umwelt- und Klimapolitik sowie Arbeitsmarkt- und Finanzpolitik ab. Nur wenn in allen relevanten Bereichen Fortschritte erzielt werden, kann Armut überwunden werden. So ist das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Armut nach wie vor eine Beschäftigung, die das Auskommen sichert, und eine möglichst lückenlose Erwerbsbiografie.

„Endlich ein ZUHAUSE!“: Für die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit wurden in 2019 3,850 zusätzliche Millionen Euro und in 2020 weitere 2,250 Millionen Euro bewilligt - insgesamt 7,100 Millionen Euro.

Eine Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit

Der Sozialbericht für Nordrhein-Westfalen 2016 zeigt, dass die günstige wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre die Erwerbsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger positiv begünstigt hat. Die Zahl der Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist gesunken. Dennoch ist die positive Entwicklung nicht so ausgeprägt wie in anderen Bundesländern. Insbesondere Kinder, Rentner, Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Alleinerziehende, kinderreiche Familien sowie Erwerbstätige mit geringer Qualifikation und niedrigem Einkommen sind in Nordrhein-Westfalen stark armutsgefährdet.

Neben prosperierenden Regionen gibt es in Nordrhein-Westfalen besonders viele Großstädte (29 von 77 bundesweit) inklusive dichtbesiedelter Ballungsräume mit erheblichen Strukturproblemen (Ruhrgebiet, Bergisches Städtedreieck, Städteregion Aachen). Hier lebt ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Menschen mit Einwanderungsgeschichte und geringer Qualifizierung. Gleichzeitig geht die Nachfrage nach einfachen, eher geringe Qualifikationen erfordernden Beschäftigungsmöglichkeiten weiter zurück. Erschwerend kommt hinzu, dass hohe Sozialkosten die Investitionstätigkeit von Kommunen dämpfen.

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ein zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Um den komplexen Problemlagen zu begegnen, ist eine abgestimmte, strategische Sozialplanung vor allem in den Kommunen sinnvoll.

Um beispielsweise der Kinderarmut entgegenzuwirken, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Förderprogramm „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ aufgelegt. In dessen Mittelpunkt stehen einkommensarme Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die in benachteiligten Quartieren leben. Ihre Teilhabechancen sollen verbessert werden, denn sie sind besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen.

Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ soll die Wohnungslosigkeit bekämpft werden. Ziel der Landesinitiative ist es, Wohnungsverluste zu verhindern, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.

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