MAGS NRW - Fachkräfteoffensive NRW: Landesregierung plant den Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen neu auszurichten
In Nordrhein-Westfalen werden mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union Vorhaben zur Förderung von Beschäftigung umgesetzt. Die Landesregierung plant die Mittel wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit zu konzentrieren. Insbesondere die 36.000 jungen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen in berufsvorbereitenden Maßnahmen des Übergangssektors stecken, sollen dadurch eine konkrete berufliche Perspektive erhalten. Dies hat der ESF-Begleitausschuss, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, Sozialverbände, kommunalen Spitzenverbände, Fraktionen des Landtags, Bundesagentur für Arbeit, ESF-Verwaltungsbehörde, der Bezirksregierungen und Ressorts der Landesregierung zusammensetzt, am Dienstag, 28. November 2023, beschlossen. Die Europäische Kommission muss dem noch zustimmen, die Umsetzung kann jedoch bereits erfolgen.
Arbeitsminister Laumann: „Nur mit genug Fachkräften werden wir die digitale und ökologische Transformation erfolgreich umsetzen können. Immer öfter können Unternehmen offene Stellen jedoch nicht besetzen. Dabei schlummern erhebliche ungenutzte Potenziale in unserem Land. Dazu gehören insbesondere Jugendliche mit Startschwierigkeiten. Wir müssen so viele von ihnen wie möglich in Ausbildung und Arbeit führen. Das klappt bisher noch nicht gut genug. Es müssen jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um diese jungen Menschen mit den Unternehmen zusammenzuführen. Dies hat oberste Priorität und ist ein wichtiger Baustein, mit dem wir die Fachkräfteoffensive NRW weiter vorantreiben."
Jeweils 40 Millionen Euro sollen in der laufenden ESF-Förderphase 2021-2027 ab 2024 aus dem ESF in die Programme „Berufseinstiegsbegleitung” und „Übergangslotsen” fließen. Jährlich sind das je Programm rund zehn Millionen Euro. Für die Berufseinstiegsbegleitung stehen im Landeshaushalt im Jahr 2024 weitere rund 16 Millionen Euro zur Verfügung. Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter unterstützen die Schülerinnen und Schüler ab der Vorabgangsklasse in Haupt- oder Förderschulen beim erfolgreichen Erlangen eines Schulabschlusses, der Ausbildungsplatzsuche und in den ersten Monaten der Ausbildung. Die Übergangslotsen nehmen Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs und Berufsfachschulen, dem so genannten Übergangssektor, in den Blick und bringen sie gezielt mit Ausbildungsbetrieben zusammen.
Zudem stellt die Landesregierung bereits jährlich rund 17 Millionen Euro EU- und Landesmittel für das landesweite Programm „Ausbildungswege NRW“ bereit, mit dem unversorgte, ausbildungsinteressierte junge Menschen mithilfe von Coaches für eine duale Ausbildung gewonnen und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt werden.
Mit diesen drei Programmen zur Förderung der Integration junger Menschen in die berufliche Ausbildung investiert die Landesregierung in 2024 über 50 Millionen Euro aus Landes- und ESF-Mitteln.
Da die Mittelzuweisungen des ESF an Nordrhein-Westfalen trotz zunehmender Herausforderungen nicht steigen, sondern in dieser Förderperiode sogar geringer ausfallen als in der Vergangenheit, müssen die Mittel für die neue Fokussierung der Landesarbeitsmarktpolitik durch Umschichtungen erfolgen. Dabei geht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit großem Augenmaß vor: In Anbetracht des in vielen Regionen bestehenden Überhangs an Ausbildungsplätzen soll die Verbundausbildung, die vor allem auf die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze ausgerichtet ist, nicht über dieses Jahr hinaus weiterfinanziert werden. Zum Jahresende sollen zudem die Potential- und Transformationsberatung sowie der betriebliche Zugang zum Bildungsscheck eingestellt werden. Die Inanspruchnahme der Förderprogramme von Unternehmen hat über die Jahre immer weiter abgenommen. Zudem stehen seitens des Bundes ähnliche Förderprogramme zur Verfügung.
Bereits erfolgte Bewilligungen für die Verbundausbildung sowie die Potential- und Transformationsberatung sollen für den Zeitraum der Bewilligung weiterlaufen und ausgegebene Bildungsschecks weiterhin eingelöst werden können.
Mit dieser Neuausrichtung konzentriert und stärkt die Landesregierung ihre Maßnahmen zur Vermittlung in Ausbildung und Arbeit insgesamt weiter.