Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

2002 verabschiedete die Bundesregierung die erste Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Sie wird seitdem regelmäßig aktualisiert und an neue Herausforderungen und Entwicklungen angepasst. NRW legt wert auf ein optimales Ineinandergreifen der Strategien auf Bundes- und Länderebene und beteiligt sich deshalb an den Fortentwicklungen der Deutschen Nachhaltigkeitstrategie.

Cover-Ansicht der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Weiterentwicklung durch Beteiligungsprozesse

Am 10. März 2021 hat die Bundesregierung eine weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Vorausgegangen war seit Oktober 2019 ein breiter Beteiligungsprozess, im Rahmen dessen Bürgerinnen und Bürger und Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft ihre Anregungen zur Weiterentwicklung der Strategie einbringen konnten. Bei einer Regionalkonferenz in Bonn im Februar 2020 hat sich auch die NRW-Landesregierung mit Ideen in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie eingebracht.

Wichtigste Neuerung der weiterentwickelten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist die Aufnahme von sechs Transformationsbereichen, denen bei der Definition von Maßnahmen und deren Umsetzung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Diese sind:

  • Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit
  • Energiewende und Klimaschutz
  • Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende
  • Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme
  • Schadstofffreie Umwelt

Zeitgleich mit der weiterentwickelten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat das Statistische Bundesamt einen aktualisierten Indikatorenbericht zur Nachhaltigen Entwicklung in Deutschland herausgegeben.  Das Indikatorenset der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie inklusive einer Bewertung der Zielerreichung ist auf einer Online-Plattform einsehbar. 

„Nachhaltige Entwicklung gelingt nur als Gemeinschaftswerk." (Bundeskanzlerin Angela Merkel a.D. zur Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie am 1. Oktober 2020)

Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

Die Landesregierung NRW legt Wert auf ein optimales Ineinandergreifen der Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes- und Länderebene. Sie wirkt deshalb bei der Fortentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit, um insbesondere NRW-spezifische Herausforderungen und Lösungsansätze in die Bundesstrategie einzubringen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen war auch einer der Treiber für die insgesamt intensivierte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung der SDGs bis 2030.

Diese Kooperation mündete im Juni 2019 in der Erklärung „Gemeinsam für eine nachhaltige Entwicklung“ der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Die Regierungschefinnen und -chefs haben sich darin unter anderem darauf verständigt, den Wandel zu einer nachhaltigen Gesellschaft noch energischer voranzutreiben und nachhaltige Entwicklung zu einem Gemeinschaftswerk werden zu lassen. Denn: Viele Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Unternehmen sowie Initiativen und Organisationen sind schon aktiv (s. für NRW unter „Gemeinsam“). Dieses vorbildliche Engagement wollen Bund und Länder sichbarer machen und stärken und zu neuen Aktivitäten ermutigen.

Bund und Länder treffen sich regelmäßig in einem Bund-Länder-Erfahrungsaustausch, um gemeinsam voneinander zu lernen und weitere Schritte zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele in Deutschland zu beraten. Informationen zu den Aktivitäten der anderen Bundesländer finden Sie in den Länder-Kurzinformationen auf den Seiten der Bundesregierung.