MUNV NRW: Gemeinsam für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung möchte den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen deutlich beschleunigen und wird dazu eine engere Zusammenarbeit zwischen Bezirksregierungen, den Kommunen und dem Land umsetzen. Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände und der fünf Bezirksregierungen haben dazu am Dienstag, 21. Februar 2023, in Düsseldorf mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) eine Absichtserklärung („Letter of Intent)“ zu Regional-Initiativen „Wind“ unterzeichnet.
„Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat uns noch einmal vor Augen geführt, wie abhängig Deutschland von fossilen Energieträgern ist. Für das Erreichen der Klimaschutzziele und der Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien elementar“, sagte Umweltminister Oliver Krischer bei der Unterzeichnung. „Die Landesregierung hat sich daher auf eine Ausbauoffensive verständigt, um mindestens 1000 neue Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen bis 2027 zu realisieren. Dies kann aber nur gelingen, wenn wir auch eine Beschleunigung und Standardisierung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen erreichen.“
In den letzten Monaten haben das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), die Bezirksregierungen und die kommunalen Spitzenverbände verschiedene Modelle diskutiert, um die Optimierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu erreichen. Es bestand Einigkeit, dass dies eine bestmögliche Kooperation sämtlicher Verwaltungsebenen erfordert. Im Ergebnis sollen aufwendige organisatorische Umstrukturierungen und personelle Versetzungen dabei vermieden werden und Erfahrungswissen erhalten bleiben.
Vereinbart wurde nun mit der gemeinsamen Absichtserklärung eine Optimierung und Unterstützung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz innerhalb der bestehenden Zuständigkeiten.
Das Modell, das der Absichtserklärung zugrunde liegt, sieht daher vor, dass in jedem Regierungsbezirk die Bezirksregierungen und die Kreise/ kreisfreien Städte zu diesem Zweck zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren eng zusammenarbeiten („Regional-Initiative Wind“). Die Bezirksregierungen beraten die Kreise und kreisfreien Städte in juristischen und fachlichen Fragestellungen und unterstützen die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dazu werden die Bezirksregierungen mit zusätzlichem Personal ausgestattet.
Oberstes Ziel ist die unmittelbare Verfahrensbeschleunigung und die Stärkung der Fachkompetenz für die Genehmigung von Windenergieanlagen. Bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit soll auch die Etablierung eines aktiven Verfahrensmanagements für die zügige Abwicklung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Berücksichtigung finden. Auch eine Unterstützung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und der Landesgesellschaft „Energie4Climate“ ist vorgesehen. Mit dem Umweltministerium wird zudem ein regelmäßiger landesweiter Austausch mit den Kommunen und den Bezirksregierungen vereinbart. Hierbei besteht die Möglichkeit regulatorische Verbesserungsmöglichkeiten oder Verbesserungen für den Vollzug, etwa über „Best-Practice“-Beispiele, herauszuarbeiten.
Minister Oliver Krischer: „Mit dem neuen Modell gehen wir den beschleunigten Ausbau an, stärken die Fachkompetenz bei der Genehmigung, stocken Personal weiter auf und können durch die enge Kooperation auch eine stärkere Standardisierung erreichen. All dies wird den Genehmigungsprozess beschleunigen.“