SDG 13
Nordrhein-Westfalen ist verantwortlich für circa ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen. Die Landesregierung nimmt diese Herausforderung ernst und ist in allen Sektoren des Klimaschutzes sowie in der Klimafolgenanpassung aktiv.
Das Jahr 2015 war ein besonderer Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung: Neben der Verabschiedung der Agenda 2030 und der SDGs, hat sich die 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Übereinkommen von Paris auf eine Begrenzung der globalen Temperaturerhöhung auf 1,5°C – mindestens aber 2°C – gegenüber dem vorindustriellen Niveau geeinigt. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die weltweiten Emissionen ihren Höhepunkt schnell erreichen und dann sehr rasch sinken, um bis zum Jahr 2050 CO2-Neutralität zu erreichen. Andernfalls wird die Erdtemperatur bis Ende des Jahrhunderts um bis zu 3,2° C steigen. Dabei kommt dem Faktor Zeit eine zentrale Rolle zu: Der Scheitelpunkt der CO2-Emissionen ist so schnell wie möglich zu erreichen, da das Ausmaß des Klimawandels von den kumulierten CO2-Emissionen abhängig ist. Je später der Höchststand der Emissionen erreicht wird, desto schneller müssen die Emissionen anschließend sinken, um das Klimaziel zu erreichen. Umso dringlicher ist es die im SDG 13 dargelegten Aufforderungen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu forcieren.
Mit dem im Jahr 2013 verabschiedeten Klimaschutzgesetz NRW hat das Land eine Vorreiterrolle eingenommen: Erstmals wurden die Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen in einem Gesetz festgeschrieben und somit rechtliche Grundlagen für die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels geschaffen. Im Dezember 2020 hat das Kabinett die Novellierung des Klimaschutzgesetz NRW verabschiedet, um die Ziele an die Entwicklungen auf internationaler, EU- und Bundesebene anzupassen. Mit dem Klimaschutzgesetz 2020 setzt sich die Landesregierung das explizite Ziel bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dieses Ziel ist ambitioniert aber notwendig, damit NRW seinen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen leistet. Zur Bilanzierung der bisherigen Maßnahmen wurde zudem ein neues Zwischenziel eingeführt: Die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55% bis 2030. Dieses ist mit den Zielsetzungen auf EU- und Bundesebene konform. Eine Entscheidung des Landtags über die Gesetzesnovelle wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.
Im Jahr 2050 ist NRW weitgehend treibhausgasneutral.
Direkte Treibhausgasemissionen der Gebäude reduzieren
In den letzten Jahren ist NRW dem Ziel der Treibhausgasneutralität ein kleines Stück nähergekommen – die Klimaschutzziele für das Jahr 2020 wurden bereits 2017 erreicht. Gleichzeitig sind weitere und stärkere Anstrengungen notwendig, insbesondere in den Sektoren Energie, Wärme und Verkehr sowie der Kopplung der Sektoren. Zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele nimmt mit 30% der bundesweiten Treibhausgasemissionen auch der Gebäudesektor eine zentrale Rolle ein: Die Landesregierung hat sich daher das Ziel gesetzt, die direkten Treibhausgasemissionen der Gebäude um 66-67% bis 2030 gegenüber 1990 zu reduzieren.
Der Klimawandel ist angekommen
Die mit dem Klimawandel einhergehenden Veränderungen erhöhen die Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen, wie enorme Naturbrände, Dürren, Hurrikane und Überschwemmungen. 2018 waren weltweit mehr als 39 Millionen Menschen hiervon betroffen. Und auch in NRW ist der Klimawandel angekommen und durch die Zunahme von Unwettern, Starkregen, Hitzewellen, Dürrephasen, Ernteausfällen und Waldschäden spürbar geworden. Entsprechend sind klimaangepasste Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz – das heißt der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels – unabdingbar für NRW.
Die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) und die im Klimaschutzplan NRW festgehaltenen, flankierenden Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung verdeutlichen, dass es nicht ausreicht alleine die Ursachen der Klimakrise zu bekämpfen. Stattdessen besteht die Notwendigkeit zusätzlich die Symptome stärker vorzubeugen. Mit dem Entwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz nimmt das Land NRW eine entscheidende Vorreiterrolle ein. NRW setzt sich das verbindliche Ziel die negativen Auswirkungen des Klimawandels durch Maßnahmen in den jeweils zuständigen öffentlichen Stellen zu begrenzen. Vorgesehen ist u.a. die Erstellung einer (aktualisierten) Anpassungsstrategie sowie der Schutz und der Ausbau der grünen Infrastruktur, die eine besondere Bedeutung einnimmt. Zusätzlich zu einem Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring sieht das Klimafolgenanpassungsgesetz u.a. die Einsetzung eines Beirats „Klimaanpassung Nordrhein-Westfalen“ vor.
Im Jahr 2030 ist die NRW-Landesverwaltung nachhaltig und klimaneutral.
Die Vorbildrolle der Landesregierung
Um der eigenen Vorbildrolle gerecht werden, hat sich die Landesregierung in der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, sein Regierungshandeln an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten und bis 2030 eine nachhaltige Landeverwaltung vorzuhalten. Im Zentrum steht dabei die Erreichung der Klimaneutralität, wie bereits 2013 im Klimaschutzgesetz festgelegt. Weitere zentrale Handlungsfelder sind Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Mobilität, Kantinenbetrieb, Beschaffungswesen sowie Personalentwicklung und -management. Damit leistet die Landesregierung mit ihrem Handeln einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des SDG 13.