SDG 10
Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig von Alter, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Ethnizität, Herkunft, Wohnort, Religion und unabhängig vom sozialen und wirtschaftlichen Status sowie vom Vorhandensein einer Behinderung, ist ein Gebot der Menschenrechte sowie der sozialen Verantwortung.
Gesellschaften, die auf freier Entfaltung und Leistungsgerechtigkeit gründen, akzeptieren naturgemäß auch einen gewissen Grad von Ungleichheit. Denn nur eine Gesellschaft, in der herausragende Leistungen besonders belohnt werden, befördert aktiv Innovation und Entwicklung. Gleichzeitig darf niemand von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Der soziale Zusammenhalt und der soziale Friede stehen an vorderster Stelle.
Bereits aus dem Sozialstaatsgebot der Bundesrepublik Deutschland resultiert die Förderung wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die Potenziale aller Bürgerinnen und Bürger für die Gesellschaft als Ganzes genutzt werden können. SDG 10 wird insofern auch im Sinne von Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit verstanden.
Ziel muss es sein, allen Bürgerinnen und Bürgern eine angemessene Teilhabe am wirtschaftlichen Fortschritt und den sozialen Errungenschaften zu ermöglichen.
Hohe oder zunehmende Ungleichheit geht oft einher mit gesellschaftlichen Problemen. Internationale Studien zeigen, dass starke Ungleichheit, wachsende räumliche Disparität und ein weitgehender Ausschluss von Teilen der Bevölkerung von gesellschaftlicher Teilhabe auch in Industrieländern dazu beitragen kann, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes negativ zu beeinflussen. Dadurch kann letztlich auch der soziale Frieden gefährdet werden.
Diskriminierung führt nicht nur zu einer Benachteiligung der Betroffenen, sondern unterhöhlt zugleich die Grundfeste des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Kampf gegen Diskriminierung ist daher Aufgabe einer pluralen und liberalen Demokratie. Die Landesregierung NRW steht ein für eine freiheitliche und offene Gesellschaft.
Gemeinsame Verantwortung in der Einen Welt
In Einer Welt zu leben heißt, Verantwortung füreinander zu übernehmen, voneinander zu lernen, sich gegenseitig zu unterstützen und gemeinsam nach Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit zu suchen. Nordrhein-Westfalen setzt daher auf nachhaltige Kooperationen, in die sich unsere internationalen Partner mit ihren Initiativen und eigenen Themen aktiv einbringen. Perspektivisch sollen klassische Entwicklungsprojekte zunehmend abgelöst und durch wesentlich nachhaltigere Kooperationen in Bereichen wie (beruflicher) Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft oder Klimaschutz ersetzt werden. Der Austausch erfolgt dabei in beide Richtungen.
Nordrhein-Westfalen steht mit 5,1 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte wie kein anderes Bundesland für Weltoffenheit und Vielfalt. Es ist nicht nur die Heimat derjenigen, die hier geboren sind, sondern genauso für die Menschen, die im Ausland geboren und eingewandert sind. Alle Ressorts der Landesregierung und der unabhängige Beirat der Landesregierung für Teilhabe und Integration haben in der Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 die zentralen Bedarfe und strategischen Fragen für die kommenden zehn Jahre definiert.
Wichtige Ziele von SDG 10 sind es, die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern, die staatlichen Institutionen und Strukturen zu öffnen und insbesondere den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. So stellen sich beispielsweise die Schulen in Nordrhein-Westfalen erfolgreich der Aufgabe, zugewanderten Kindern und Jugendlichen die notwendigen sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für erfolgreiche Bildungsbiographien zu vermitteln.
Ein weiteres wichtiges Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es, die Altersarmut von Frauen und Männern dauerhaft und nachhaltig zu reduzieren. Dabei gilt es, die Grundlagen für ein gelungenes Erwerbsleben zu schaffen. Dazu gehören eine gute Schul- und Ausbildung, angemessene Löhne, ein chancenreicher Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Reduzierung der prekären Beschäftigung.
Nordrhein-Westfalen steht für die Wertschätzung von Vielfalt wie kein anderes Bundesland. Dementsprechend ist es politisches und gesellschaftliches Ziel der Landesregierung, Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen, Transgender und Intergeschlechtlichen (LSBTI*) sowie homo- und trans*feindlich motivierter Gewalt entschieden entgegenzutreten.